In den USA gibt es sehr harte Antidiskriminierungsvorschriften / Fallrecht im Bereich des Arbeitsrechtes. ein jedes in den USA tätiges Unternehmen muss diesbezüglich sensibilisiert sein. In diesem Bereich sind – angesichts der gegebenen Ermessensspielräume der Gerichte und kaum vorhandener Entlastungsmöglichkeiten für die Firmen in der Natur der Sache liegend – manche Klagen schnell oder gar leichtfertig erhoben. Wie schützt man sich als Arbeitgeber? Die Gerichte lassen die sogenannte Faragher/Ellerth Defense zu. Um sich hierauf berufen zu können, müssen allerdings die Hausaufgaben (Präventimassnahmen etc) gut gemacht sein. Hierzu und zu einer diese Verteidigung einschränkenden aktuellen New Yorker Entscheidung sowie Handlungsempfehlung nachfolgender Artikel. Weiterlesen
NIETZER®. Unternehmensrecht- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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