US Court of Appeals (4th Circuit): der lange Arm der US-Patentgerichtsbarkeit

Die Entscheidung Rosenruist-Gestao E servicos LDA v. Virgin Enterprises Ltd., 12/2007, betrifft eine Patentstreitigkeit, bei der eine Seite ein Patent registrieren lassen will und die andere Seite dagegen rechtlich vorgeht. Das Gericht hält in solchen Streitigkeiten eine Subpoena gegen ausländische Unternehmen, gerichtet auf Benennung von Zeugen für Discovery und Verfahren, für zulässig, auch wenn das Unternehmen über keine weiteren USA-Kontakte verfügt. Einmal mehr darf sich kein international agierendes Unternehmen vor dem Zugriff durch US.amerikanische Gerichte sicher sein; per se kein Problem, wenn man die Spielregeln kennt und akzeptiert, dass derartiges Folge internationaler Geschäftstätigkeit ist.

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Gewerblicher Rechtsschutz in den USA

Wann kann ein Lizenznehmer im eigenen Namen eine Patentverletzung (nach US-Recht) geltend machen?  Nachfolgende Anmerkungen sind auch für den global agierenden Unternehmer bzw. seine Berater von Interesse: Weiterlesen

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USA – long live the king of torts

Eine wahre (Anwalts) Begebenenheit , wie sie sich – zumindest gegenwärtig noch – nur in den USA ereignen kann. Nachfolgend auszugsweise Informationen des Nachrichtendienstes der American Bar Association (Vereinigung der US.Anwälte, der NIETZER & HÄUSLER angehört).

Back in 1998, Mississippi trial lawyer Dickie Scruggs spoke of “home cookin’ ” when describing his role in forcing four tobacco giants into a record $246 billion settlement with 46 states. It certainly left him eating high on the hog, earning nearly $1 billion in fees. Weiterlesen

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Kann man sich gegen die Zustellung amerikanischer Klageschriften bzw. gegen die Vollstreckung aus amerikanischen Urteilen schützen?

Gegen die Zustellung amerikanischer Klageschriften können deutsche Staats bürger und Unternehmen auf der Grundlage des Artikels 13 des Haager Zustellungsübereinkommens (HZÜ) in Verbindung mit § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz vorgehen. Weiterlesen

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Welche US-Gesetze sind aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland unter dem Gesichtspunkt der Extraterritorialität in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht von besonderem Interesse?

Antwort der  Bundesregierung auf Anfrage von FDP Abegordneten in 2007:  Es wird  allgemein die extraterritoriale Wirkung von US- Recht mit Aufmerksamkeit verfolgt. Aus jüngerer Zeit zu nennen sind Weiterlesen

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US-Klage gegen die Lavatec GmbH u.a.

13.August 2009 / 19.Mai 2010. Produkthaftungsklage am U.S. District Court,Western District of Tennessee (Jackson),CIVIL DOCKET FOR CASE #: 1:09-cv-01189-JDB-egb, gegen unter anderem die Lavatec GmbH Heilbronn, die aber nach Klageerhebung in 2009 in die Insolvenz ging, eine Zustellung war allerdings in Deutschland gegen die GmbH noch nicht erfolgt. Das Gericht fragt nun an,wie die Parteien weiter vorzugehen gedenken und verlangt im übrigen Nachweis der Insolvenz. Lavatec‘ Assets (u.a. Patente / Marken / Anlagevermögen) wurden aktuell an einen neuen ehemaligen Vorstand der Läpple AG verkauft. Siehe auch www.stimme.de/heilbronn/wirtschaft/art2088,1852685. Es bleibt abzuwarten, ob sich hieraus noch Folgen für den neuen Eigentümer ergeben. Man wird aber davon ausgehen können, dass der deutsche Insolvenzverwalter und der deutsche Erwerber eventuell bestehende „Durchgriffsansprüche“ geprüft und Vorsorge getroffen haben. Inwieweit eine Verflechtung zwischen der (ebenfalls in Insolvenz befindlichen) US Lavatec, Inc und der deutschen Lavatec besteht (anders als über den dahinter stehenden Gesellschafter Herrn Tadros) kann der Blog nicht beantworten.

Verfahrensdokumente: Lavatec May 19 2010; Lavatec Complaint etc sowei Parallelverfahren/Klageschrift Lavatec Klage 2

Hier die einzelnen Verfahrensschritte: Weiterlesen

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Sensibilisierung für Besonderheiten bei deutsch-amerikanischen Handels- und Vertragsbeziehungen

Im Hinblick auf in der Presse immer wieder publizierte Artikel zur Gefahr von US-Sammelklagen und der Gefahr für deutsche Unternehmen, folgende praktische Hinweise für Unternehmen, die in den USA tätig sind; im übigen gilt „Ruhig Blut bewahren“. Weiterlesen

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US-Produkthaftung und Vorsorge

Unkenntnis des amerikanischen Produkthaftungs- und Zivilprozessrechts kann im Schadensfalle erhebliche finanzielle wenn nicht gar existenzbedrohende Auswirkungen haben. Vorsorge ist daher als Teil des US- Markteintritts oder beim Ausbau der US- Aktivitäten ein Muss. Auf der NIETZER & HÄUSLER www.unternehmensrecht.com , dort unter NEWS, finden sich ein Artikel [Nietzer & Häusler, US-Produkthaftung] als Überblick über die einschlägigen US- Besonderheiten. Ein halb- oder ganztägiger Inhouse Workshop gibt im übrigen erste gute und fundierte Einblicke.

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Schutz gegen die Zustellung amerikanischer Klageschriften bzw. gegen die Vollstreckung aus US-Urteilen ?

Gegen die Zustellung amerikanischer Klageschriften können deutsche Staats bürger und Unternehmen auf der Grundlage des Artikels 13 des Haager Zustellungsübereinkommens (HZÜ) in Verbindung mit § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz vorgehen. Weiterlesen

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Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungstendenz der amerikanischen Gesetzgebung im Hinblick auf extraterritoriale Auswirkungen?

Antwort hierauf seitens der Bundesregierung aufgrund Anfrage von FDP Abgeordneten in 2007:  Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungstendenzen in der amerikanischen Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie die rechtspolitische Diskussion in den USA mit kritischem Interesse. Im Bereich des Zivil- bzw. Zivilprozessrechts sind positive Tendenzen zu beob- achten, die in den vergangenen Jahren zu einer Beruhigung des sog. amerika- nisch-deutschen Justizkonfliktes beigetragen haben. Beispielhaft zu nennen ist Weiterlesen

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