Engl. Non Disclosure Agreement im B2B Geschäftsverkehr

Es kursieren Tag für Tag verschiedenste Versionen von englischsprachigen Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreements) für die Aufnahme von Gesprächen im internationale B2B Geschäftsverkehr, die sich mehr im Wortlaut und Länge denn im Sinn nennenswert unterscheiden, aber Firmen und deren Anwälte landauf, landunter immer wieder aufs Neue beschäftigen. Nachfolgendes Muster ist nach Art und Inhalt durchaus „Standard“würdig da ausgeglichen und für beide Geschäftspartner wechselweitig wirkend. Weiterlesen

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Deal Points Study on Carveout Transactions

Das M&A Committee / Market Trends Subcommittee der American Bar Association (NIETZER . Rechtsanwälte ist hierzu Mitglied) hat seinen Bericht „Deal Points Study on Carveout Transactions“ betreff Transaktionen der Jahre 2015 und 2016  veröffentlicht, sehr lesenswert. Hier der Link zum Bericht.

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United States: Intellectual Property Protection For Artificial Intelligence

Interessanter Artikel zum Thema AI und Patentschutz / USA: Hier 

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Umfängliches Urteil zu einem in den USA und Deutschland geführten Rechtsstreit und der Frage des anwendbaren Gerichststandes, hier der unerlaubten Handlung, der Folge der Verweigerung der Annahme einer Klage im Zustellverfahren sowie zum Verhältnis von (US) ausländischer Leistungs- und (deutscher) inländischer negativer Feststellungsklage:

OLG Schleswig · Urteil vom 15. Februar 2007 · Az. 5 U 59/06

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MAC Klauseln im US-Recht

„MAC“ Klauseln (material adverse change) haben im US-Recht wenig Chance auf Wirksamkeit. Ziel der Klausel ist, dem Käufer im Falle einer Verschlechterung der Finanz- oder Ertragslage des Zielunternehmens ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Weiterlesen

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Zustellung von Klagen zwischen Deutschland – USA

Für die Zustellung gilt das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen (HZÜ). Sowohl die Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGBI. 1977 II, S. 1452) als auch die USA sind diesem Übereinkommen beigetreten (vgl. dazu auch die Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 23. Juni 1980, BGBl. 1980 II, S. 907). Auslandszustellungen zwischen diesen Staaten richten sich also nach diesem Abkommen.

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US-Klagezustellung in Deutschland und die Haager Konvention

Es scheint sich in den US-Gerichten eine Tendenz abzuzeichnen, die Haager Konvention dann auszuhebeln, wenn die Zustellung nach der Haager Konvention scheitert, weil sich die  deutschen Behörden mangels Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach der Haager Konvention weigern zuzustellen.  Für US-Gerichte kann die Lösung heißen „service by alternate means“, also zum Beispiel   Zustellung im Wege der Veröffentlichung in deutschen Tageszeitungen.  Die akademische Diskussion befindet sich noch am Anfang…… jedoch bereits jetzt  ein sehr ernstzunehmender Punkt im transatlantischen Rechtsverkehr  / Gerichtsverfahren, den es bei Ausarbeitung der Prozessstrategie zu berücksichtigen gilt. Weiterlesen

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Krisenbedingter Haftungsdurchgriff USA, Abwehrmechanismen

Ein Teil der rechtlichen  Beratung im Vorfeld des Markteintritts in die USA ist  das Aufzeigen von Risiken des Haftungsdurchgriffes nach US-Recht. Mit Implementierung der richtigen präventiven Massnahmen lässt sich manches Risiko in den Griff bekommen. Weiterlesen

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Mißbräuchliche Klagen in den USA aus taktischen Gründen

Es gibt zahlreiche Fälle von Firmen und Anwälte,  die oftmals unbegründet einen Gerichststand in den USA zu konstrurieren versuchen, um sich das mit einhergehende Kostenrisiko des beklagten Unternehmens zu nutze zu machen. Wie?

In US-Gerichtsverfahren trägt in der Regel jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, also auch wenn der Beklagte den Prozess gewinnt. Der Kläger hingegen kann sein Kostenrisiko oftmals dadurch begrenzen, in dem er mit seinem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbart. Weiterlesen

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US-RECHT – REDUZIERUNG DES PRODUKTHAFTUNGSRISIKOS

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können und in Betracht ziehen sollten, um das Risiko der US.amerikanischen Produkthaftung sowie das ihrer Manager und Inhaber weiter zu reduzieren.

Zum Beispiel: Weiterlesen

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