[Photo: Office Building Nietzer&Häusler, 9th Floor]
Im Rahmen einer Due Diligence wie aber auch bei der Abfassung und Verhandlung von Garantien / Representations & Warranties und Haftungsobergrenzen / Liability Caps stellt sich – insbesondere bei grenzüberschreitenden (hier ganz besonders bei US-Transaktionen) – immer wieder die Frage, inwieweit und im welchem Detailgrad Compliance per se und Compliance Management beim zu kaufenden Unternehmen adressiert werden muss (u.a im Hinblick auf fortbestehende Haftung des Zielunternehmens für Fehlverhalten vor dem Übertragungsstichtag) oder sollte. Ein Blick in den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder die Department of Justice (DOJ) Sentencing Guidelines sensibilisiert hierfür, darüberhinaus sind die nachfolgenden Links als Richtschnur und Einführung interessant für denjenigen, der sich mit diesem (zunehmend ausufernden) Thema näher befassen möchte. Ergänzend verweisen wir auf Weiterlesen