Artikel des Handelsblatts; Um die Folgen des Ersten Weltkriegs zu finanzieren, soll Deutschland Anfang des 20. Jahrhunderts über 200 Millionen Dollar Schulden bei US-Investoren aufgenommen haben. Nun wollen die vermeintlichen Kreditgeber ihr Geld zurück. Ein amerikanisches Berufungsgericht hat eine Klage auf Rückzahlung bereits zugelassen. Sehen Sie hierzu bereits die zwei Bogeinträge nebst Gerichtsdokumente im Blog www.gerichtsreporter.us vom 18. Mai 2010.
NIETZER®. Unternehmensrecht
- Schrems II – EU US Privacy Shield unwirksam. Datenübermittlung in die USA ohne geeignete Garantien rechtswidrig. Bußgelder und Betriebsschließungen drohen.
- Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen sollten Arbeitsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
- BGH folgt EuGH (Planet49): Voreingestelltes Ankreuzkästchen (Opt-Out) stellt keine rechtmäßige Einwilligung für den Einsatz von Werbe- und Tracking Cookies dar
- Corona Soforthilfe Geld ist unpfändbar
- „Coronarecht“ – SARS-CoV-2 und die rechtlichen Folgen
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